18+ · Glücksspiel birgt Verlustrisiken. Spielen Sie nicht, um Geldprobleme zu lösen.
Spielerschutz
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Glücksspielwerbung kritisch lesen

Werbung zeigt den möglichen Höhepunkt und lässt Kosten, Bedingungen und viele Verluste im Hintergrund.

01

Wahrscheinlichkeit fehlt

Ein hoher Maximalgewinn sagt nichts darüber, wie selten er ist. Suchen Sie Regeln statt Gewinnergeschichten.

02

Zeitdruck stoppen

Countdowns und ‚nur heute‘ sollen Prüfung verkürzen. Öffnen Sie Bedingungen und schließen Sie das Angebot, wenn wesentliche Zahlen fehlen.

03

Influencer trennen

Unterhaltung, bezahlte Platzierung und echter Echtgeldnachweis sind verschiedene Dinge. Eine Bildschirmaufnahme belegt nicht den gesamten Geldfluss.

04

Keine Strategiegarantie

Systeme, Signale oder Tageszeiten können Zufallsspiele nicht verlässlich schlagen. Versprechen sicherer Gewinne sind ein Stoppsignal.

05

Ein Merkmal, das ohne Auslegung nachprüfbar ist: die Uhrzeit

§ 5 Abs. 3 GlüStV 2021 verbietet Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und im Internet täglich zwischen 6:00 und 21:00 Uhr. Das Verbot hängt nicht davon ab, wer wirbt: Für Beiträge von Influencerinnen und Influencern gilt es ebenso, das hat das OVG Magdeburg für genau diesen Fall bestätigt. Unzulässig ist außerdem Werbung, die sich an Minderjährige oder an in OASIS gesperrte Personen richtet. Anders als ein Eindruck von Aufdringlichkeit lässt sich die Uhrzeit belegen: Screenshot mit Zeitstempel, Link und Datum reichen aus, um den Fall bei der GGL zu melden. Geprüft am 11.09.2026.

06

Werbung für ein unerlaubtes Angebot ist selbst verboten

§ 5 Abs. 7 GlüStV 2021 ist kurz: Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten. Entscheidend ist dabei allein, ob eine deutsche Erlaubnis vorliegt – eine Lizenz aus Malta oder Curaçao ändert daran nichts. Für Sie als Leserin oder Leser ist das ein nützlicher Kurzschluss: Wenn ein beworbenes Angebot nicht in der Whitelist steht, ist nicht nur das Angebot unzulässig, sondern auch die Werbung dafür – unabhängig davon, ob sie im Stream, im Podcast, im Newsletter oder unter einem Beitrag in sozialen Netzwerken steht. Das gilt auch dann, wenn die Werbung außerhalb der verbotenen Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr erscheint. Geprüft am 11.09.2026.

07

Wer wirbt, muss es kenntlich machen

Neben dem Glücksspielrecht gilt das Wettbewerbsrecht. Nach § 5a Abs. 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Für Beiträge in sozialen Netzwerken, Streams und Videos heißt das: Eine Empfehlung gegen Gegenleistung muss als Werbung erkennbar sein – und als Gegenleistung zählt nicht nur Geld, sondern auch ein kostenlos überlassenes Angebot oder ein Bonusguthaben.

Wichtig für die Einordnung: Wer für ein fremdes Unternehmen wirbt, muss kennzeichnen, wenn eine Gegenleistung vorliegt – und deren Erhalt wird gesetzlich vermutet. Ein Beitrag mit Link, Code oder Rabatt, der nicht als Werbung markiert ist, ist deshalb selten ein Versehen.

Für Sie ist das ein einfacher Filter: Wenn ein Video ein Angebot lobt und weder „Anzeige“ noch „Werbung“ dabeisteht, obwohl ein Link oder Code eingeblendet wird, stimmt an dieser Quelle etwas nicht – unabhängig davon, wie sympathisch die Person wirkt.

08

Was Werbung inhaltlich nicht darf

Der Glücksspielstaatsvertrag zieht inhaltliche Grenzen, die sich prüfen lassen, ohne Jurist zu sein. Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder an vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten und nicht an Personen, die in OASIS gesperrt sind. Sie darf nicht irreführend sein – insbesondere nicht über die Gewinnchancen, die Höhe möglicher Gewinne oder die Art der Teilnahme. Und für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele gilt zusätzlich das Zeitfenster: keine Werbung im Rundfunk und im Internet zwischen 6:00 und 21:00 Uhr.

Daraus ergibt sich eine kurze Prüfliste für den Alltag. Wird der Eindruck erweckt, Gewinne seien planbar oder eine Strategie erhöhe die Chancen? Wird Glücksspiel als Weg aus Geldsorgen dargestellt? Richtet sich Bild- und Tonsprache erkennbar an junge Zielgruppen? Läuft die Anzeige tagsüber? Jede dieser Fragen lässt sich mit Screenshot und Zeitstempel beantworten – und genau das ist die Form, in der eine Meldung bei der Aufsicht etwas bewirkt.

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